Hochschulpolitik

Bernd Sibler:
Hochschulen in Bayern werden sozialer und offener

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„Das neue Hochschulrecht bringt deutliche Verbesserungen für die Studierenden in Bayern.“ Mit diesen Worten kommentierte Bernd Sibler, Vorsitzender des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtags, die heutige Zweite Lesung des Gesetzentwurfs im Landtagsplenum.

Als Beispiel für bedeutende Verbesserungen nannte Sibler die sozialere Ausgestaltung bei Studienbeiträgen: „Auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion kehren wir bei der Befreiungsmöglichkeit für kinderreiche Familien zur alten Regelung zurück, wonach künftig wieder Kinder bis zum 27. Lebensjahr berücksichtigt werden können,“ betonte der CSU-Hochschulpolitiker Sibler. Künftig können Studierende mit eigenen Kindern bis zu deren 18. Lebensjahr von den Studienbeiträgen befreit werden. Durch die Schaffung eines neuen Befreiungstatbestandes, wonach nur noch ein Kind je Familie studienbeitragspflichtig ist, wird die entsprechende Forderung des Koalitionsvertrages vom Oktober 2008 zur Entlastung der Familien wie versprochen umgesetzt. Ab dem kommenden Wintersemester können damit noch mehr Studierende aus sozialen Gründen von der Studienbeitragspflicht befreit werden.

Im Zentrum der seit 2006 umfangreichsten Novellierung der Hochschulgesetze stehen außerdem Verbesserungen im Bereich des Hochschulzugangs und der Studienbeiträge. Zugleich wird der Weg, den Hochschulen mehr Eigenverantwortung einzuräumen, durch Änderungen etwa im Organisations- und Berufungsrecht weitergegangen.

„Die Öffnung des allgemeinen Hochschulzugangs für Handwerksmeister und des fachgebundenen Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist ein wichtiges Signal für die Durchlässigkeit des bayerischen Bildungssystems“, betonte Sibler. Damit werde die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung unterstrichen. „Auch hier gilt unser bildungspolitischer Grundsatz ‚Kein Abschluss ohne Anschluss’“, so Sibler. „Der Weg von der Hauptschule in die Hochschule ist heute Wirklichkeit.“

Bei den Studienbeiträgen sieht der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen vor: Künftig sind die Studierenden bei der Entscheidung über die Höhe der Studienbeiträge und über die Verwendung der Einnahmen paritätisch zu beteiligen. „Letzteres forderte die CSU-Landtagsfraktion bereits im Rahmen der großen Hochschulrechtsreform im Jahr 2006“, ergänzte der Hochschulpolitiker Oliver Jörg, der für die CSU-Fraktion Berichterstatter im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur war.

Silke Knopp
Pressesprecherin der CSU-Landtagsfraktion

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