Hochschulpolitik


"Gemeinsam Bayern bewegen"


Arbeitstagung der CSU-Landtagsfraktionvom 12. bis 14. Januar 2010 in Wildbad Kreuth

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Hochschule 2010:
Doppelter Abiturjahrgang und Reform der Studienstruktur
Wir stellen uns den Herausforderungen und nutzen die Chancen!

Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Ausgangslage
2. Steigende Studierendenzahlen und doppelter Abiturjahrgang
a) Einführung
b) Ziele
c) Maßnahmen
d) Zentrale Handlungsfelder:
3. Reform der Studienstruktur
a) Einführung
b) Ziele
c) Maßnahmen
4. Zusammenfassung und Ausblick

Vorwort
Zu Beginn des neuen Jahres 2010 sind es insbesondere zwei Themen, die im Zentrum der hochschulpolitischen Agenda stehen: Die steigenden Studierendenzahlen, die im nächsten Jahr mit dem doppelten Abiturjahrgang einen historischen Höchststand erreichen werden, sowie die immer drängender werdende Frage, wie es mit dem im Jahre 1999 mit viel Idealismus eingeleiteten Bologna-Prozess weitergehen soll.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag nimmt dies zum Anlass für die Verabschiedung einer Entschließung. Sieht sie doch mit diesen beiden Herausforderungen zwei überaus bedeutsame Aspekte ihrer Vision einer Bildungsgesellschaft im 21. Jahrhundert schlaglichtartig beleuchtet, nämlich zum einen das Gebot der Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und zum anderen die Notwendigkeit der Sicherung unseres in den zurückliegenden Jahrzehnten hart erarbeiteten hohen Qualitätsstandards.

Es erfüllt uns mit großer Freude, dass immer mehr junge Menschen an unseren bayerischen Universitäten, Kunst- und Fachhochschulen ein Studium aufnehmen wollen. Die CSU-Landtagsfraktion sieht darin eine einmalige Chance, aber auch eine Verpflichtung: Gerade wir stehen hier auf der Grundlage unseres christlich-sozialen Selbstverständnisses in einer besonderen Verantwortung für die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit. Wir wollen diesen jungen Menschen vergleichbare Bedingungen für ihre akademische Ausbildung, wie sie Generationen vor ihnen genossen haben, anbieten. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, dass im Rahmen der anstehenden Reform der Studiengangskonzepte in zentralen Bereichen des Bologna-Prozesses nachgesteuert werden muss. Die Qualitätssicherung muss aus unserer Sicht hier der zentrale Maßstab sein.

Die CSU-Landtagsfraktion ist sich als eine der beiden die Staatsregierung tragenden Fraktionen ihrer hohen Verantwortung für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes bewusst. Gerade auch die aufgrund der Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise künftig begrenzten finanziellen Ressourcen werden uns dazu zwingen, staatliche Investitionen vorrangig den für die Zukunft unseres Landes wichtigen Bereichen zugute kommen zu lassen. Ein abgestimmtes Bildungskonzept von der Frühförderung, über Schule, Hochschule und Berufsausbildung bis hin zur berufsbegleitenden Weiterbildung steht hier im Zentrum unserer Überlegungen. Unser Ziel ist die lebenslang lernende Gesellschaft. Eine kraftvolle Verwirklichung des so angelegten staatlichen Bil-dungsauftrags - orientiert an den zentralen Leitlinien der Qualität und Chancengerechtigkeit - setzt unsere Gesellschaft erst in den Stand, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen.

Im Bewusstsein der Bedeutung dieser für uns zentralen landespolitischen Gestaltungsaufgabe verabschiedet die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag im Rahmen ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth am Dienstag, den 12. Januar 2010 nachfolgende Entschließung:

1. Ausgangslage:

a) Noch nie haben in Bayern so viele junge Menschen studiert wie im derzeit laufenden Wintersemester 2009/2010: Rund 60.000 Studierende haben im Studienjahr 2009 ein Studium an einer der bayerischen Universitäten, Kunst- und Fachhochschulen - Hochschulen für angewandte Wissenschaften aufgenommen. Dies entspricht gegenüber dem Studienjahr 2008 einer Zunahme um 9,2 Prozent. Besonders hoch ist mit 14,6 Prozent der Zuwachs bei den Fachhochschulen. Die Universitäten verzeichnen eine Steigerung um 6,6 Prozent. Mit rund 274.000 Studierenden im laufenden Winterse-mester liegt die Gesamtzahl ebenfalls deutlich über der des Vorjahres.

Dieser Trend wird anhalten und in den nächsten beiden Jahren einen histori-schen Höchststand erreichen: In 2011 trifft der letzte Abiturientenjahrgang des neunjährigen Gymnasiums mit dem ersten Jahrgang des achtjährigen Gymnasiums zusammen ("doppelter Abiturjahrgang"). Die Berechnungen gehen für das Jahr 2011 von rund 71.000 und für das folgende Jahr von rund 69.000 Studienanfängern aus.

b) Das Jahr 2010 bedeutet aber auch für die Reform der Studienstruktur ("Bologna-Prozess") eine Zäsur, wie sich nicht zuletzt aus Art. 57 Abs. 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes ergibt: Danach soll ab dem jetzigen Wintersemester 2009/2010 die Auf-nahme eines Studiums in Bachelorstudiengängen - mit Ausnahme der Staatsexamensstudiengänge - der Regelfall sein. Diese erste Phase der Umstellung der Studiengänge auf die neue Bachelor- und Masterstruktur ist damit vorläufig abgeschlossen. Es liegt jetzt an der Politik, aber auch an den Hochschulen, im Rahmen des Nach-steuerungsprozesses die richtigen Parameter zu setzen, um den Erfolg der Reform für die Zukunft sicherzustellen.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag sieht in beiden Entwicklungen eine Herausforderung, aber auch eine große Chance, den Hochschulstandort Bayern im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten entscheidend fortzuentwickeln und damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu leisten.

2. Steigende Studierendenzahlen und doppelter Abiturjahrgang:

a) Ab 2020 werden überproportional viele akademisch ausgebildete Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Der Anteil der älteren Menschen wird sich immer weiter er-höhen, während die Zahl der Menschen in jüngeren Generationen demographiebedingt zurückgehen wird. Gleichzeitig werden Änderungen in der Arbeitswelt zu steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes an die Berufseinsteiger, aber auch an alle anderen Erwerbstätigen führen. Ein noch weiter zunehmender Bedarf an Arbeitskräften mit Hochschulabschluss wird die zwangsläufige Folge sein. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für die sog. MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

b) Ziele:

Die CSU-Landtagsfraktion sieht in den steigenden Studierendenzahlen die einmalige Chance,
- den Akademikeranteil in Bayern weiter zu erhöhen,
- die kontinuierlich steigende Nachfrage des Arbeitsmarktes nach qualifizierten Fachkräften mit Hochschulabschluss zu befriedigen,
- Hochschulpolitik als Teil einer strategischen Regional- und Strukturpolitik weiter fortzuentwickeln und damit
- langfristig die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit Bayerns zu sichern.
Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine der zentralen Herausforderungen für die Landespolitik insgesamt.

c) Maßnahmen:

Oberstes Leitprinzip für die CSU-Landtagsfraktion ist die Verwirklichung der individuellen Chancengerechtigkeit: Es muss sichergestellt werden, dass die jungen Menschen Studien- und Ausbildungschancen in Bayern haben, die denen früherer Jahre vergleichbar sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir ein personelles und räumliches Hochschulausbauprogramm auf den Weg gebracht, das derzeit umgesetzt wird:

- Zur Sicherstellung des Lehrangebots für 38.000 zusätzliche Studienplätze bis 2011 werden an unseren Hochschulen 3.000 neue Stellen schrittweise aufgebaut. Zum jetzigen Zeitpunkt sind davon bereits etwa 1.100 Stellen besetzt. Bis 2013 werden hierfür rund 1 Mrd. Euro (inkl. Bundesmittel) bereitgestellt (sog. "Hochschulmilliarde").

- Der zusätzlich erforderliche Flächenbedarf an unseren Hochschulstandorten in Höhe von 130.000 qm Hauptnutzfläche wird durch räumlichen Aus- und Neubau sowie durch Anmietungen gedeckt. Hochschulausbau und -sanierungen sollen im Rahmen des sog. Vier-Milliarden-Bauprogramms abgearbeitet werden.

Unser besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schülern, die im Jahr 2011 ih-re Abiturprüfungen ablegen werden. Aufgrund der Verkürzung des Gymnasiums (G 8) legen im Jahr 2011 zwei Abiturientenjahrgänge, nämlich der letzte Jahrgang des G 9 und der erste Jahrgang des G 8 ihre Abiturprüfungen ab. Die Anliegen und besonderen Bedürfnisse dieser jungen Menschen, die in einer Übergangszeit ihre Abiturprüfungen absolvieren, liegen uns ganz besonders am Herzen. Wir haben daher für sie ein Bündel von besonderen Maßnahmen vorgesehen:

- Die Abiturprüfungen 2011 werden gesplittet, indem die Prüfungen des letzten G 9 - Jahrgangs soweit vorgezogen werden, dass sie frühzeitig zum 2. Mai 2011 entlassen werden können. Der Stoffumfang der Jahrgangsstufe 13 wurde wegen der vorgezogenen Abiturprüfung verringert. Für diejenigen, die die Abiturprüfung beim ersten Mal nicht bestehen, wird ein gesonderter Nachtermin angesetzt. Die Abiturprüfungen des ersten G 8 - Jahrgangs finden zum üblichen Termin statt. Der gymnasialen Oberstufe im G 8 liegt ein neues Konzept zugrunde. Insbesondere die beiden Seminare und das neue Abitur sind gut geeignet, die Schülerinnen und Schüler gut auf die gestiegenen Anforderungen in Studium und Beruf vorzubereiten. Da es in der neuen Oberstufe keine Leistungskurse mehr gibt, kann es auch kein Leistungskursniveau in den Abiturprüfungen mehr geben. Das Anforderungsniveau im Abitur muss sich daher am bisherigen Grundkurs orientieren. Geeignete Materialien zur Vorbereitung auf die Abiturprü-fungen, wie Musterabiture, Handreichungen, Teile von alten Abituraufgaben, sollen baldmöglichst zur Verfügung gestellt werden.

- In den Zielvereinbarungen vom 12. Dezember 2008 haben die Hochschulen erklärt, die Möglichkeit eines Studienbeginns im Sommersemester 2011 in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen deutlich auszuweiten.

- Für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, diese durch Eignungsfeststellungs-verfahren zu ersetzen. An diesen können alle
G 9 - Abiturienten teilnehmen und haben so die Möglichkeit, ihr Studium - sofern es im Sommersemester angeboten wird - aufzunehmen.

- Bei Studiengängen mit bundesweiten Zulassungsbeschränkungen ("NC-Fächer": Human-, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie), ist ein Studienbeginn in allen Bundesländern einheitlich lediglich zum Wintersemester eines Jahres möglich.

- Im Sommersemester 2011 wird es für diejenigen Studierenden, die ihr Stdium erst im Wintersemester 2011 beginnen, Überbrückungsangebote geben: Für die Teilnehmer verlängert sich die Regelstudienzeit entsprechend; Studienbeiträge werden in diesem Semester nicht erhoben und Nachteile bei der Förderung auf der Grundlage des BAföG vermieden.

- Informationen zu den Studiengängen, die im Sommersemester 2011 angeboten werden, und zu den Überbrückungsangeboten sind auf der Homepage www.studieren-in-bayern.de zusammengefasst.

- Die lückenlose Fortzahlung des Kindergeldes ist für die G 9 - Abiturienten gesichert, selbst wenn sie ihr Studium erst im Wintersemester 2011/2012 aufnehmen.

d) Die CSU-Landtagsfraktion weist in diesem Zusammenhang auf folgende für sie zentrale Handlungsfelder hin:

- Der Aufbau der 3.000 neuen Stellen im Rahmen des Hochschulausbauprogramms wird bis 2011 durch Sonderprogramme (Programm "Zukunft Bayern 2020" und Bundesmittel aus dem "Hochschulpakt") finanziert. Für die folgenden Jahre ist die Anschlussfinanzierung sicherzustellen. Außerordentlich bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass auf der Bundesebene der Hochschulpakt über das Jahr 2011 hinaus fortgesetzt wird, wie dies der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht .

-
Verschiedene Prognosen, insbesondere auch der Kultusministerkonferenz, gehen von noch höheren Studierenden-zahlen in diesem Jahrzehnt aus. Die CSU-Landtags-fraktion will auch nach 2011 bei Bedarf weitere zusätzliche Studienplätze schaffen.

-
40 Prozent der neuen Studienplätze werden an den Universitäten, 40 Prozent an den Fachhochschulen eingerichtet. Der mit dieser Verteilung im Ergebnis verbundene überproportionale Ausbau der Fachhochschulen ist hochschul-, aber auch regional- und strukturpolitisch von besonderer Bedeutung . Gerade außerhalb der Ballungszentren sind die Fachhochschulen für die regionalen Ar-beitsmärkte und als Innovationsmotoren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig. Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und eines noch zunehmenden Wachstums der Ballungszentren sollte alles dafür getan werden, die ländlichen Regionen des Freistaats zu stärken.

-
Die übrigen 20 Prozent der neuen Studienplätze werden im Rahmen einer Nach-steuerung (orientiert am tatsächlichen Studierverhalten - "Geld folgt Studienanfängern") vergeben. Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt Überlegungen, insoweit bereits jetzt eine Erhebung bei den Schülerinnen und Schülern des doppelten Abiturjahrgangs hinsichtlich ihrer konkreten Studienwünsche durchzuführen.

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Zu einem weit überproportionalen Anteil fließen die neuen Studienplätze in besonders zukunftsträchtige Bereiche, wie die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, um insbesondere den Ingenieurmangel zu be-seitigen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich - jedenfalls in bestimmten Fächern
(z. B. Naturwissenschaften) - auch ein künftiger erheblicher Lehrermangel abzeichnet.

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Es liegt in unserem ureigensten Interesse, dass die Professorenstellen mit Spitzenkräften besetzt werden können. Aus diesem Grund sieht der Entwurf des Neuen Dienstrechts in Bayern mit In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2011 eine deutliche Erhöhung der Grundbezüge für unsere Professorinnen und Professoren vor. Die CSU-Landtagsfraktion regt an zu prüfen, ob der Vergaberahmen für die Hochschulleistungsbezüge abgeschafft und an seine Stelle ein werthaltiges (d. h. an künftigen Tarifsteigerungen orientiertes) Globalbudget für Professorenbezüge oder jedenfalls ein Leistungsbezügebudget treten kann.

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Zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen sollte das von der neuen "Stiftung für Hochschulzulassung" (früher: "Zentralstelle für die Vergabe von Stu-dienplätzen") geplante dialogorientierte Serviceverfahren möglichst bald ein-geführt werden.

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Die bislang eingeleiteten Maßnahmen der sozialen Flankierung (Bau von Studentenwohnheimen, Mensen und Kinderbetreuungseinrichtungen) sollen fortgesetzt werden.

3. Reform der Studienstruktur

a) Vor etwas mehr als 10 Jahren unterzeichneten die Bildungsminister von 29 Staaten in Bologna die Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hoch-schulraumes bis zum Jahr 2010. Kern des Reformprozesses sind die Einführung transparenter und international kompatibler Studienstrukturen sowie gemeinsame An-strengungen zur Sicherung der Qualität der akademischen Ausbildung. Mit ihrer gemeinsamen "Erklärung zu Bologna 2020" auf der Folgekonferenz in Leuven/Louvain-la-Neuve am 28./29. April 2009 haben sich die Bildungsminister der inzwischen 46 teil-nehmenden Staaten zu einer Fortsetzung des Prozesses in einem gemeinsamen Hochschulraum bekannt.

Bereits seit einiger Zeit treten verschiedene - durch den Umstellungsprozess auf die Bachelor- und Masterstruktur verursachte - negative Begleiterscheinungen des Bologna-Prozesses immer häufiger zutage: Studierende beschweren sich über eine zu starke Verschulung des Studiums, das kaum Zeit für Erholungsphasen, bürger-schaftliches Engagement und den Besuch von Veranstaltungen über das jeweilige Fachstudium hinaus lasse. Auslandsaufenthalte - ursprünglich gerade ein Ziel der neuen Studiengänge - seien faktisch unmöglich, wenn man die Regelstudienzeit ein-halten wolle. Hinzu kämen aus Sicht der Studierenden zu viele Prüfungen und eine verbesserungsbedürftige Betreuungsrelation. Zahlreiche Gespräche, die in den ver-gangenen Wochen und Monaten mit den Studierenden geführt wurden, haben gezeigt, dass hier ein deutlicher Nachbesserungsbedarf nicht von der Hand zu weisen ist.

b) Ziele:

Die Zeit eines Hochschulstudiums wird auch in Zukunft eine arbeitsintensive Phase im Leben eines angehenden Akademikers bleiben. Daneben aber muss es auch immer Freiräume geben, naturgemäß für Erholungsphasen, aber auch etwa für bürgerschaftli-ches Engagement und sportliche Aktivitäten. Die mit der Einführung eines Bachelorstudiums von 6 Semestern Regelstudienzeit verbundenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Politik und Hochschulen damit an die Grenzen, in vielen Fächern sogar noch dar-über hinaus gegangen sind. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit findet dort ihre Grenzen, wo sie mit den vielfältigsten Symptomen der Überlastung von Hochschulen, aber auch von Studierenden verbunden ist. Im Sinne ihres Leitbildes des "Förderns und Forderns" steht die CSU-Landtagsfraktion für ein akademisches Studi-um, das geprägt ist von einem hohen Anspruch an die Studierenden, aber auch von hoher Qualität für die Studierenden.

Die CSU-Landtagsfraktion hat den Bologna-Prozess stets konstruktiv begleitet . Gleichzeitig hat sie aber von Beginn an darauf hingewiesen, dass nicht das Tempo der Umstellung, sondern auch künftig die Qualität der Studiengangskonzepte für den Erfolg dieser Reform von entscheidender Bedeutung ist ("Qualität vor Zeit"). Vor diesem Hintergrund ist es keineswegs überraschend, bei einer Reform dieser Tragweite vielmehr geradezu normal, dass jetzt in einer zweiten Phase bis 2020 nachgesteuert werden muss.

c) Maßnahmen:

Die CSU-Landtagsfraktion sieht in den aktuellen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober und 10. Dezember 2009 wichtige Vorgaben, die uns Impulse für den Nachsteuerungsbedarf geben. Dabei wird von folgenden Grundsätzen auszugehen sein:

-
Verbesserung der Studierbarkeit und Flexibilisierung der Regelstu-dienzeiten:
Die weitere Reform muss untrennbar verbunden werden mit einer grundlegenden Überarbeitung und Erneuerung der Curricula in jedem einzelnen Studiengang. Tendenziell wurde zu oft versucht, den Stoff der bisherigen Diplom- oder Magisterstudiengänge in einen Bachelorstudiengang zu verlagern. Ein derartiges Vorgehen musste scheitern. Tatsächlich ist der Bologna-Prozess die Chance, Studiengänge komplett neu zu strukturieren. Hier sind die Hochschulen, in deren Eigenverantwortung die Ausgestaltung der akademischen Studiengänge fällt, in einer besonderen Verant-wortung.

Für die Länge des Bachelorstudiums (insbesondere an den Universitäten) ist ein höheres Maß an Flexibilität erforderlich. In Modifizierung des bis-lang geltenden Grundsatzes kann die Regelstudienzeit von Bachelorstu-diengängen sechs, sieben oder acht Semester betragen. In Bachelorstu-diengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Ziel muss es in jedem Fall sein, dass der Bachelorabschluss ein echter erster berufsqualifizie-render Hochschulabschluss ist. Unter Berücksichtigung der verschie-denen Fächerkulturen sind die Hochschulen daher aufgefordert, diese neuen Spielräume zu nutzen.

Die Gesamtstudienzeit in konsekutiven Studiengängen beträgt jedoch auch künftig zehn Semester.

-
Erhöhung der Mobilität der Studierenden:
Die mit dem Bologna-Prozess beabsichtigte Erhöhung der Mobilität der Studierenden wurde nicht in dem erforderlichen Umfang erreicht. Dies gilt vor allem für Auslandsaufenthalte während eines Bachelorstudiums, aber auch für Studienortwechsel innerhalb Deutschlands. Auch hier stehen die Hochschulen bei der Anrechnung von fremden Studien- und Prüfungsleis-tungen in einer besonderen Verantwortung. Die Studiengänge sollen so gestaltet werden, dass auch Zeiten an anderen Hochschulen im In- und Ausland sinnvoll integriert werden können.

-
Flexibilisierung der Arbeits- und Reduzierung der Prüfungsbelas-tung:
Die Anzahl der erforderlichen Leistungspunkte (sog. ECTS-Punkte) betragen zwar auch in Zukunft mindestens 180 für den Bachelorabschluss und - unter Einbeziehung des ersten Abschlusses - 300 für den Master. Abweichungen davon sind jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Letzteres gilt auch für die Regel, wonach pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben werden.

Insbesondere in den Bachelorstudiengängen hat sich die Belastung der Studierenden durch eine Vielzahl von Prüfungen erhöht. Zur dringend erforderlichen Reduzierung der Prüfungsbelastung werden die einzelnen Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen.

-
Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium muss allein von der Eignung des betreffenden Studierenden, nicht von einer bestimmten Übertrittsquote abhängig sein. Der Bachelor als (erster) berufsqualifizierender Abschluss wird dadurch nicht in Frage gestellt.

-
Industrie und Wirtschaft, die die Einführung der neuen Studienabschlüs-se von Anfang an unterstützt und begleitet haben, sind aufgefordert, sich an der weiteren Reform der Studienstrukturen aktiv zu beteiligen und ins-besondere Berufsfelder für Bachelorabsolventen zu schaffen.

-
Gerade in Zeiten, in denen die Rahmenbedingungen für ein akademisches Studium verändert werden, muss die Beratung und Betreuung der Stu-dierenden künftig intensiviert werden.
Gemeinsam mit dem Bund, den anderen Ländern und den Hochschulen werden wir, wie dies der Koalitionsvertrag vorsieht, ein "Bologna-Qualitäts- und Mobilitätspaket" schnüren, das die Studienreform in dem beschriebenen Sinn zügig voranbringt und die Qualität des Studiums und die Mobilität der Studierenden weiter verbessert. Kernelemente des Pakets sind die Weiterentwicklung der Studieninhalte, die Verbesserung der Lehre sowie der Betreuung und Beratung der Studierenden; die Anerkennung von Stu-dienleistungen und Hochschulabschlüssen muss national wie international verbessert werden.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Wir sind der festen Überzeugung, dass die bayerischen Hochschulen für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt sind. Vieles wurde bereits auf den Weg gebracht, die noch erforderlichen und in der Entschließung skizzierten Maßnahmen werden wir im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten noch durchführen.

In diesem Zusammenhang legt die CSU-Landtagsfraktion aber auch Wert auf die Feststellung, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe darstellt und einer engen Partnerschaft al-ler Verantwortlichen bedarf. Wir stehen daher der vom Bund im Koalitionsvertrag angestreb-ten Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen unter Wahrung der jeweili-gen staatlichen Zuständigkeit positiv gegenüber. Gerade auch die Bewältigung der steigen-den Studierendenzahlen und die Reform der Studienstruktur liegen im gesamtstaatlichen Inte-resse. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2015 in Deutschland die Investiti-onen in Bildung und Forschung auf insgesamt 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu stei-gern. Der Bildungsgipfel von Bund und Ländern am 16. Dezember 2009 gibt Anlass zur Hoffnung. Bund und Länder haben sich hier klar zur Priorität von Bildung und For-schung als zentrale Zukunftsfelder für unser Land bekannt!

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