| - sehr sicher, | da Versicherungsgesellschaftenstaatlicher Aufsicht unterliegen |
| - kalkulierbar, | da Versicherungssumme und Beiträge weitgehend konstant sind und spätere Mindestrente garantiert ist |
| - anpassungsfähig, | da die sog. Dynamik einen Ausgleich für den inflationsbedingten Wertverlust bietet |
| - individuell, | da Beitragshöhe abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person sowie
von der Versicherungssumme und der Laufzeit der Versicherung |
| - kompatibel, | da durch Zusatzversicherungen (z.B.für Berufsunfähigkeit,Unfall)
erhöhter Versicherungsschutz gewährleistet werden kann |
Gründe für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung:
- finanzielle Sicherheit im Alter
- Absicherung der Familie im Todesfall
- Kreditabsicherung
empfiehlt sich für folgenden Personenkreis:
- Alleinverdiener oder Paare
- Eigentümer einer eigengenutzten Immobilie
Durch die neue Gesetzgebung kommt grundsätzlich für jeden eine KLV in Frage
Laufende Renten sind bei der Besteuerung nur mit dem sogenannten
Ertragsanteil anzusetzen. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber
anderen Anlageformen, bei denen die erwirtschafteten Erträge mit einem
meist höheren Steuersatz belastet werden.
Voraussetzungen hierfür sind, daß die Laufzeit zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem
Rentenbeginn mindestens 12 Jahre beträgt, und daß
mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt werden.
Der zu versteuernde Ertragsanteil einer privaten Rente richtet sich nach dem Alter zu Beginn der Rentenzahlung. Je später der Rentenbeginn, desto niedriger der steuerpflichtige Rentenertrag. So muß beispielsweise ein 60-jähriger 32 %, ein 62-jähriger 30% und ein 65-jähriger 27 % seiner Renteneinkünfte versteuern. Die Steuerfreibeträge sind jedoch recht hoch, so daß im Normalfall keine Steuern auf die Privatrente anfällt.
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