April 2006

Betr. Schließung der Teilhauptschule (THS)

Sehr geehrter Herr Schreiner,

der GEB VS möchte hiermit zu der Schließung aller THS in Nürnberg Stellung nehmen.

Leider kann ich die Argumente der Regierung von Mittelfranken, die im in der vergangenen
Woche schriftlich bei den Elternbeiräten der betroffenen Schulen eingetroffen sind,
größtenteils nicht nachvollziehen.

Auch nach der Einführung der sechsstufigen Realschule wechseln Kinder der THS nicht
unbedingt auf die Hauptschule sondern auf die Realschule, das Gymnasium oder die
Wirtschaftsschule, die nach wie vor erst ab der 7. Klasse besucht werden kann.

Das Selbstverständnis der Hauptschule ist in der Öffentlichkeit nicht einfach durch
die Schließung der THS aufgewertet oder wird sich dadurch anders entwickeln als bisher.
Die Probleme der Hauptschulen sind anders gelagert, darauf möchte ich hier nicht eingehen,
dies ist ein ganz anderes Problemfeld.

In dem Schreiben der Regierung wird mit keinem Wort auf die Kinder selber eingegangen.
Die Schüler der THS haben die Möglichkeit noch 2 Jahre an der ihnen vertrauten Schule
zu bleiben und sind dort keineswegs, wie von THS-Gegnern gerne behauptet die "Restschüler",
sondern bekommen endlich die Chance Selbstbewußtsein zu entwickeln. Die Kinder profitieren
davon die "Großen" zu sein und übernehmen Verantwortung, die sie bisher nicht übernehmen
konnten.

Viele der THS sind zweizügig oder voll besetzt einzügig, eine Notwendigkeit die THS,
wegen Schülermangel, zu schließen kann daher nicht gegeben sein. Diese Schulen, wie
z.B. GS Fischbach,sind ja schon längst, mit Einverständnis des EB, geschlossen worden.

Da keine Baumaßnahmen zur Umsetzung der Schließungen erlaubt sind, müssen die Schüler
wohl in großen Klassen zurecht kommen. Dies kann pädagogisch nicht sinnvoll sein und
setzt somit das Argument der pädagogischen Einheit ausser Kraft.

Der GEB VS ist der Meinung die Umsprengelung der Volksschulen sollte für mindestens ein
Jahr ausgesetzt werden, damit die betroffenen Elternbeiräte sich in Ruhe mit den veränderten
Gegebenheiten auseinander setzen können. Viele der Elternbeiräte haben erst jetzt die
Ausmaße der Folgen einer THS Schließung wahrgenommen.

Irritierend ist vor allem, dass die Elternbeiräte bis zum 24.5.06 Stellung zur den
vorgeschlagenen Umsprengelungen vornehmen sollen, meiner Kenntnis nach wird die Schließung
der THS aber schon am 19.05. im Schulausschuß besprochen. Möglicherweise liegen also bis
dahin noch nicht alle Stellungnahmen der EBs vor oder sind noch nicht ausgewertet.

Die Veränderung der Schullandschaft in reine Grundschulen und weiterführende Schulen ist
ein Rückschritt . Anstatt die THS rigoros zu schließen, sollte über eine Grundschule
bis zur 7. Klasse nachgedacht werden. Die THS in Nürnberg würden sich für einen
Schulversuch anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Hein
1.Vorsitzende GEB VS




April 2006

Büchergeld - Artikel in den NN 06.04.06

Ihr Artikel in den NN vom 06.04.06

Sehr geehrter Herr Kasperowitsch,

leider haben Sie vergessen, bei der Recherche für den o.g. Artikel, die Eltern zu fragen.
Selbst wenn bei Herrn Dr. Wolz nicht ständig Proteste vorgetragen werden, heißt dies noch
lange nicht, dass nun alle mit dem Büchergeld einverstanden sind.
Allerdings ist ja auch das Schulreferat Nürnbergs die falsche Adresse für Proteste.
Die Entscheidung das Büchergeld einzuführen ist auf einer höheren politischen Ebene gefällt
worden und die Petitionen gegen das Büchergeld sind mit einem Handstreich des
Petitionsausschusses vom Tisch gefegt worden.
Die Schwierigkeiten , die das Büchergeld mit sich bringen, werden ja auch erst jetzt
so langsam für alle sichtbar. Also wird auch der Protest der Elternvertretungen gegen die
"Sondersteuer für Familien mit schulpflichtigen Kindern" genannt Büchergeld auch weitergehen.
An die korrekte Stelle gerichtet.

In Nürnberg ruft das Büchergeld kuriose Probleme hervor. Die Schulleiterkonferenz ist aufgrund
fehlender Zahlen bis Ende April 06 verschoben worden. Das heißt, kein Schulleiter kann über
Schulbudget verfügen. Keine Stühle kaufen, kein Computerzubehör ersetzen, keine Anschaffungen
für Schulprojekte vornehmen, weil nicht bekannt ist wie hoch denn das Schulbudget in diesem
Jahr sein wird. Im Moment werden nur die laufenden Verwaltungskosten aus dem voraussichtlichen
Budget bezahlt. Im Klartext: die Telefonrechnungen und das Büromaterial werden bezahlt und nicht mehr.
Die Zahlen des vergangenen Jahres können nicht als "Grundstein" genommen werden, da in diesem Jahr
das bisher für Bücher vorgesehene Geld aus dem Budget heraus gerechnet wird. Also werden alle
Schulen in Zukunft noch weniger Geld zur Verfügung haben. Die Frage stellt sich automatisch,
was nutzen neue Bücher, wenn die Rahmenbedingungen unter denen die Kinder lernen müssen
katastrophal sind. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand wurden auch noch nicht offengelegt.

Der sogenannte Sozialausgleich ist wichtig und richtig. Nur die Ausführung ist fragwürdig.
Wieso werden nur 18,46 € an Grundschulen und noch schlimmer an Hauptschulen 34,26 € ausgezahlt?
Die Eltern mußten 20,00 € bzw. 40,00 € Büchergeld bezahlen. Also muß auch der soziale Ausgleich
20,00 € und 40,00 € betragen. Es ist also nicht so einfach für den Staat sich aus den Leistungen
einer lernmittelfreien Schule heraus zu schleichen.

Und weil mir immer noch keiner erklären konnte, warum nicht alle Einwohner Bayerns,
sondern nur Eltern das Büchergeld bezahlen müssen, bliebt als bittere Quintessenz:
Viel Verwaltungs- und Kostenaufwand für eine sozial ungerechte Sache.
Die logische Konsequenz: Weg mit dem Büchergeld!

Heike Hein
1.Vorsitzende GEB VS




Mai 2005

Stellungnahme zum Thema: Büchergeld

Städtetag will Büchergeld nicht kassieren
(Süddeutsche Zeitung, 22. April 2005, siehe unten)

---Städtetag droht der Regierung --- Kultusminister Schneider soll Büchergeld
zurückziehen---Verwaltungskosten höher als Einnahmen---

Der GEB begrüßt den Vorstoß des Städtetags.
Nach wie vor wenden wir uns grundsätzlich gegen die Einführung des
Büchergeldes und weisen darauf hin, dass auch die Elternverbände in
den Vorgesprächen niemals der Einführung des Büchergeldes zugestimmt haben.
Für die Eltern ist die Einführung des Büchergeldes gleichbedeutend
mit dem Ende der Lernmittelfreiheit.
Die Kosten für sonstige Lehrmittel, Kopiergeld, Klassenfahrten, Zirkel,
Atlanten etc. belaufen sich schon jetzt auf Beträge die in vielen
Familien weit über die finanzielle Schmerzgrenze gehen.

Laut gedacht bedeutet dies für viele - und wir meinen für sehr viele -
dass es problematisch wird mit der Bezahlung und die Frage drängt
sich auf, wie der "mal-wieder-seinem-Schicksal-überlassene" Lehrer mit
dem Schüler respektive Kind umgehen soll, dessen Eltern sich nicht in
der Lage sehen zu bezahlen.

  • Soll dieses Kind etwa vor der ganzen Klasse bloßgestellt werden und
       ohne Buch dastehen, oder kriegen die Kinder dann doch Bücher und wenn
       ja, welche Wirkung hätte das dann wohl auf die Zahlungsmoral im
       nächsten Jahr?


  • Was passiert wenn sich die Eltern solidarisieren und keiner das
       Büchergeld bezahlt? Gibt´s dann keinen Unterricht, oder werden wir
       massenhaft gepfändet?


  • Oder würden findige Lehrer vielleicht mal das Experiment "Unterricht
       ohne Buch" wagen? Wäre die Büchertasche dann nur noch mit Schreib-
       utensilien und Pausenbrot gefüllt?


  • Würden unsere Kinder dann möglicherweise gleich in der Schule
       eigenhändig schreiben, anstatt zuhause stundenlang Texte von der Kopie
       abzumalen und seitenlang Rechnungen aus dem Mathebuch mit zugehörigem
       Arbeitsheft abzupinseln?


  • Könnte man dann wieder zur Schule laufen, weil der kindliche Rücken
       nicht vom Tragen des schweren Ranzens schmerzt?


  • Was ist mit dem Datenschutz, den Persönlichkeitsrechten und was mit dem
       zusätzlichen Arbeitsaufwand der Lehrer und Schulsekretärinnen? Gibt es
       zusätzliche Stunden?


  • Arztpraxen fürchten die Bargeldbestände durch die Praxisgebühr, wer
       sorgt fürdie Sicherheit in den bald zumindest partiell hausmeisterlosen
       Schulen wenn bekanntermaßen mehrere Tausend Euro im Sekretariat
       rumliegen?


  • Was geschieht mit Überschüssen, weil nicht jährlich neu Bücher gekauft
       werden müssen und Lagerbestände aufgebraucht werden? Wird dann weniger
       Arbeitsmaterial kopiert?


  • Was bedeutet die schwammige Formulierung "in Abstimmung" mit dem
       Elternbeirat bzw. Schulforum?


  • Was ist mit den Berufschulen für die es meist gar keine Bücher gibt?


  • Fragen über Fragen...

    Der GEB bleibt also vehement gegen die Einführung des Büchergeldes!

    Daher begrüßen wir die Initiative des Städtetages und freuen uns über
    den Konsens hinsichtlich unserer gleichlautenden und anfangs allgemein
    müde belächelten Einwände.

    Übrigens scheinen das auch beste Aussichten für unser Ansinnen zu sein,
    die Elternvertretung landesweit gesetzlich zu etablieren. Die rein
    kommunalen GEBs wollen sich bayernweit vernetzen und suchen dabei um
    die Unterstützung des bayerischen Städtetages an.
      Fest steht bereits die GEB-Städteachse
      München - Augsburg - Nürnberg - Regensburg.
    Auch die Oberbürgermeister dieser Städte sind grundsätzlich zur
    Unterstützung bereit.
    Wir hoffen nun auf die Unterstützung durch den gesamten bayerischen
    Städtetag. Auch weil Bayern mit das letzte Bundesland ist, in dem es
    noch keine gesetzlich geregelte landesweite Elternvertretung gibt.

    Eine konstituierende Sitzung findet im Juni in Nürnberg statt.

    Kein Ende der Lehrmittelfreiheit- kein Büchergeld!

    Gerlinde Mathes
    (2.Vorsitzende)



    Februar 2005

    Statement bezüglich Briefgeheimnis

    Das Kultusministerium (Kumi) hat die Schulleiter dazu aufgefordert, SPD Post in der für bildungspolitische Ziele geworben wurde, nicht an die Elternbeiräte weiterzuleiten. Diese Post war ausdrücklich an die Elternbeiratsvorsitzenden gerichtet. Das Kultusministerium war der Ansicht es handelt sich dabei um unzulässige politische Werbung in der Schule. Das Kultusministerium fordert die Schulleiter zu einer Straftat auf. Die Post an den Elternbeirat unterliegt dem Briefgeheimnis (Grundgesetz Art. 10).

    Das Verbot politischer Werbung in der Schule ist im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz klar geregelt:
    Es bezieht sich ausschließlich auf das Verteilen politischer Werbung innerhalb des Schulgeländes an die Schüler oder über die Schüler an die Eltern.

    Außerdem ist der Elternbeirat eine unabhängige Interessenvertretung und mit Sicherheit in der Lage Propaganda zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Die Schulleiter sind nicht berechtigt Post, die ausdrücklich an den Elternbeirat gerichtet ist zu öffnen. Auch nicht wenn die Schulleitung Propaganda vermutet.

    Heike Hein
    (1.Vorsitzende)



    Januar 2005

    Der GEB befürwortet den Erhalt eines eigenständigen Schulreferats in Nürnberg:
    Nur ein voll handlungsfähiges und mit allen Rechten ausgestattetes Schulreferat kann
    den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen im Bereich der Bildung
    in der zweitgrößten Stadt Bayerns umfassend gerecht werden.

    Gerlinde Mathes
    (2.Vorsitzende)






















    copyright GEB-NÜRNBERG @2004/05
    Webmaster: s_dursun@web.de