Reglement

Filmanmeldung
 

Das Festival findet alle zwei Jahre statt. Filme können seit dem 31.5.99 für die "2. Internationalen Filmtage der Menschenrechte" im September 2001 eingereicht werden.

1. Teilnahmebedingungen

Das Festival steht unter dem Thema der Menschenrechte, darüber hinaus werden keine Vorgaben zum Inhalt oder zur Umsetzung des Stoffes und deren Technik gemacht.

Zum Wettbewerb zugelassen sind Filmproduktionen, die nach dem 31.12.1998 fertiggestellt wurden (über Ausnahmen entscheidet die Sichtungskommission). Folgende Ausgangsformate können angemeldet werden: 35mm, 16mm, Betacam-SP, U-matic-low Video.

Als Anmeldung wird nur eine VHS-Kopie des Films akzeptiert. Ist die Originalsprache des Films eine andere als englisch oder deutsch, sollte die Sichtungskopie in einer dieser beiden Sprachen untertitelt sein. Andernfalls muß eine englische oder deutsche Textliste beigelegt werden. Englisch untertitelte Fassungen von deutschen Beiträgen sind willkommen.

Pro Film ist ein Einreichformular zu verwenden (kann kopiert werden). Das Formular muß vollständig ausgefüllt und Standfotos beigelegt sein. Das Formular mit allen notwendigen Unterlagen sowie die Sichtungskopie müssen bis 31.5.2001 bei denInternationalen Filmtagen der Menschenrechteeingegangen sein.

 

2. Transport der Filmkopie und Versicherung

Der Anmelder trägt die Kosten für den Hintransport. Die Kosten für die Rücksendung der Vorführkopie übernimmt das Festival. Die Filme und Videos sind durch die Versicherung derInternationalen Filmtage der Menschenrechtevom Zeitpunkt der Übergabe durch das Transportunternehmen bis zur Rückgabe an dieses versichert. Der Hin- und Rücktransport erfolgt auf Risiko des Einsenders. Es gelten die entsprechenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Sendungen aus dem Ausland müssen unbedingt folgende Aufschrift tragen:

 

"temporärer Import - nur für kulturelle Zwecke, kein Handelswert/

temporary import - for cultural purpose only, no commercial value"

Bei Filmsendungen per Kurierdienst aus Nicht-EU-Ländern ist eine Pro-Forma-Rechnung über maximal 50 US$ (auf keinen Fall den ggf. höheren Herstellungswert) beizulegen. Die Filmkopien werden für die Zeit des Verbleibs beim Festival durch den Veranstalter versichert, geltend vom Posteingang bis zum Rückversand.

Bitte der Sendung Werbematerial wie Plakate und Fotos beilegen.

 

3. Sonstiges & Versandadresse

Alle zum Festival eingereichten VHS-Kopien werden nicht zurückgesandt. Sie verbleiben im Archiv des Filmfestivals.

Mit der Anmeldung eines Beitrags wird das Reglement anerkannt.

Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizulegen:

1. Sichtungsvideo auf VHS

2. ausgefülltes, unterschriebenes Anmeldeformular

3. Szenenfotos für Katalog und Presse

4. Dialogliste in englisch/deutsch

5. Kurze Bio-/Filmographie des/der Filmemachers/in

Bitte die vollständige Anmeldung an folgende Adresse schicken:

Internationale Filmtage der Menschenrechte e.V.
c/o Filmhaus im K4 
Königstr 93
D-90403 Nürnberg