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Beispiel und
Fragestellung:
GATS und das Ende staatlicher Schulen?
Die Welthandelsorganisation (WTO) ist seit 1995 für drei Vertragswerke zuständig:
Dabei wird über ein zukünftiges, weltweites Rahmenwerk für die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen entschieden, das auch für Deutschland weitreichende Auswirkungen haben wird. Auswirkungen sind selbst für den staatlichen Schul- und Hochschulbereich zu erwarten, da im fünften Sektor des zwölfteiligen Produktklassifikationsschemas auch fünf Bereiche von Bildung aufgelistet sind:
gutachten.htm#_Toc1791661) Sie verpflichten sich zur Einhaltung der zentralen Prinzipien des GATS, und zwar insbesondere zur Meistbegünstigung und zur Inländerbehandlung. Das
Meistbegünstigungsprinzip verlangt,
dass Handelsvergünstigungen, die einem Land gewährt werden,
automatisch
auch allen anderen WTO-Mitgliedern zugestanden werden müssen
(Einzelheiten
zur EU vgl. unter http://www.bayern.gew.de/gew/Landesverband/
Letztlich muss Deutschland also allen Unternehmen aus den WTO-Mitgliedsländern (z.B. USA oder Indien) unbeschränkten genauso Marktzutritt gewähren. Der Grundsatz der Inländerbehandlung besagt, dass z. B. auf unserem Bildungsmarkt zwischen gebietsfremden und gebietsansässigen Unternehmen nicht unterschieden werden darf und dass ausländischen Unternehmen nicht benachteiligt werden dürfen. Die Gleichheit der Wettbewerbschancen muss gewährleistet sein. So müssten z.B. die Zulassungsverfahren zur Anerkennung als Bildungsträger für ausländische Anbieter denen der inländischen Anbieter gleich sein. Analog zu den Entwicklungen im Bankensektor könnten dann letztlich ausländische Unternehmen verlangen, dass sie gleiche Bedingungen wie deutsche Anbieter, also staatliche und private Schulen und Bildungsträger erhalten. Ein amerikanischer oder indischer Schulträger muss dann genau so viele Zuschüsse wie jede andere staatliche oder kirchliche Schule in Deutschland erhalten! Unter Umständen können ausländische Unternehmen sogar eine Privatisierung der staatlichen Schulen verlangen, um gleiche Wettbewerbschancen zu bekommen. Im Bankenbereich müssen z.B. die Sparkassen und Landesbanken bis zum Jahr 2005 ihre staatliche Gewährträgerhaftung aufgeben, um andere (private) Banken aus der EU nicht zu benachteiligen. Bislang war es in Deutschland gesetzlich geregelt, dass Einlagen bei Sparkassen und Landesbanken von einer Gebietskörperschaft (Stadt, Regierungsbezirk oder Bundesland) garantiert werden müssen. Die Auswirkungen der Globalisierung sind also vielfältig und umfassend. Mit großen Schritten kommt durch die globalisierte Wirtschaft etwas auf die Menschen zu, dessen Folgen nur wenige so richtig zu begreifen scheinen. Der normale Bürger steht vielfach ratlos vor diesem Phänomen. Die Weltgemeinschaft quält ein unbestimmtes Unwohlsein, das niemand so recht auf den Punkt bringen kann. Aber irgendwie scheint jeder Mensch von der Öffnung des Welthandels betroffen zu sein, in den Ländern der Dritten Welt wie in den westlichen Industriestaaten. Und viele Menschen haben Angst davor.
Links zu GATS: http://www.bayern.gew.de/gew/Landesverband/Material/gats/gutachten.htm http://www.glashausgaragengalerie.de/globalaction/semigats.htm http://213.198.62.63/wissen/zeitschriften/e-w/2002/2002-10/texte/d_s-19.htm http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/d/anforderungen_gats.pdf/ http://www.gats.asta-bochum.de/ http://www.gats.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=9
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