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Ökonomische und politische Lösungsprinzipien Generell dürften ökologische Probleme nicht über moralische und politische Appelle zu lösen sein. Lösungsversuche müssen am realen, vernunftmäßigen und damit auch ökonomischen Handeln des Menschen ansetzen. Dies aber bedeutet letztlich, die Kosten für Umweltschädigungen, die gegenwärtig die Allgmeinheit oder unbekannte Dritte tragen müssen, für die privaten Haushalte und Unternehmen über die Preise von Gütern und Dienstleistungen erfahrbar zu machen - ökonomisch gesprochen: Die externen Kosten müssen internalisiert werden. Umweltkosten müssen sich in der Buchhaltung von Haushalten und Untenehmen niederschlagen. Nur dadurch werden gesellschaftliche Individuen und Organisationen ihr Verhalten neu ausrichten. Altmann definiert in diesem Zusammenhang fünf Prinzipien:
(der Verursacher muss den Umweltschaden tragen) (die Allgemeinheit muss den Umweltschaden tragen) (Politische Umweltinstrumente sollen nicht an der Beseitigung, sondern Vermeidung von Schäden ansetzen) (Politische Umweltinstrumente müssen nicht immer nur aus staatlichen Auflagen bestehen, sie können auch Vereinbarungen mit gesellschaftlichen Akteueren oder Selbstverpflichtungen beinhalten) (Nachhaltigkeit bedeutet gemäß Brundtland-Bericht "Our Common Future" von 1987 ein Wirtschaften, bei dem die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation so erfüllt werden, dass die Fähigkeit zukünftiger Generationen, die Gesamtheit ihrer Bedürfnisse zu befriedigen, nicht beeinträchtigt wird. Politische Umweltinstrumente sollen grundsätzlich auf die Erhaltung einer intakten Lebensumwelt für unsere Nachkommen abzielen, im einfachsten Fall sollen nur so viele Bäume geschlagen werden, wie natürlich wieder nachwachsen, so dass sicher der Baumbestand nicht verändert). Umweltpolitische Zielsetzungen der Bundesregeirung Generell sind sich alle Wissenschaftler, Politiker und Bundesregierung darin einig, dass dem Verursacherprinzip Vorrang eingeräumt werden soll. Nur dann, wenn es nicht zu realisieren ist, darf das Gemeinlastprinzip greifen. Generell sollten vorsorgenden Lösungen angestrebt werden, die auf Nachhaltigkeit ausgelegt sind. So formuliert die Bundesregierung in ihrem Umweltbericht von 1990: Umweltpolitik ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die den Zustand der Umwelt so erhalten und verbessern, dass
Lösungsansätze Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur bietet hier zwei Denkansätze an:
Die Probleme dieses Konzeptes liegen darin, das der Staat die Umweltschäden nur schwer ermitteln oder schätzen kann. Die steuerlichen Belastungen der Unternehmen sind daher zu gering oder zu groß. Steuern als Äquivalent für geschätzte Umweltschäden sind zudem kein Anreiz für weitergehende Emissions- bzw. Schadensminderungen, da diese finanziell nicht belohnt werden.
Man bezeichnet diese Überlegung, die letztlich auf die allgemeine Wohlfahrtsmaximierung durch Pareto und Ableitungen von Kaldor und Hicks zurückgeht, auch als "Coase-Theorem". Was besagt das Pareto-Kriterium? Der Nutzen bezüglich eines Gutes ist bei jedem Menschen verschieden. Somit ist eine absolute Nutzenmaximierung unmöglich und nur eine ordinale bzw. relative und augenblicksbezogene Nutzenmaximierung für eines oder mehrere Güter bei einem oder mehrer Menschen möglich. Daraus folgt seiner Ansicht nach: Eine Nutzenmaximierung für eine Personengruppe oder Volkswirtschaft ist daher nur solange und insoweit möglich, als ein Nutzenzuwachs bei einem oder mehreren Individuen keinen Nutzennachteile für andere verursacht (sog. "Pareto-Kriterium"). In diesem Sinne folgern Kaldor und Hicks mit Coase: Ein gesellschaftliches Nutzenmaximum kann nur dadurch erreicht werden, dass Individuen oder Gruppen, die durch Veränderungen einen Nachteil erleiden, dafür finanziell entschädigt werden (sog. "Kaldor-Hicks-Kriterium"). Dies beinhaltet im vorliegenden Fall zwangsläufig, dass die Nutznießer einer Verbesserung der Tankersicherheit die Eigentümer der Tanker finanziell entschädigen müssen. (vgl. "Staatliche Instrumente" ) Nebenbemerkung zum Verhältnis von Ökonomie und Ökologie Aus ökonomischer Sicht
besteht eine
ökologische Zielsetzung keineswegs in der Beseitigung aller
Umweltschäden,
so wünschenswert dies auch sein mag. Wirtschaftlich
vernünftig
ist die Vermeidung und Beseitigung von Umweltschäden genau dann
und
nur so lange, wie die die Kosten hierfür kleiner als der Schaden
sind.
Umweltpolitik unter
umweltökonomischem
Aspekt muss und soll effizient sein. Aufwendungen für die z.B.
Luftreinhaltung
sind aber nur ökonomisch sinnvoll, wenn der erreichte Nutzen durch
die Schadensbeseitigung größer als die Kosten hierfür
sind.
Beispiel: Durch Schadstoffemissionen in der Luft entsteht alleine in Deutschland ein geschätzter Schaden in Höhe von 24 Mrd. € (in Preisen von 1984). Unter Kosten-Nutzen-Relation stellt sich nun z.B. folgende Fragen:
bzw. usw. Für die Beseitigung der Folgeschäden, die durch den Öltanker "Prestige" verursacht wurden (-> Vgl. Beispiel), hat alleine die spanische Regierung bis heute 80 Millionen Euro ausgegeben. Bis alle Schäden beseitigt sind, wird der Schaden ein Mehrfaches hiervon betragen. Somit sind auch ökonomisch alle Aufwendungen sinnvoll, die zukünftig solche Schäden vermeiden und zugleich billiger als diese zu erwartenden Schäden sind. Wird der Schaden vielleicht endgültig auf 200 Mill. € zu beziffern sein und ist in den nächsten 50 Jahren nach der Verkehrsdichte vor der galicischen Dichte mit vier weiteren derartigen Vorfällen zu rechnen, so würden sich alle Aufwendungen unter 800 Mill. € volkswirtschaftlich "rentieren", wenn dadurch derartige Schiffsunglücke zukünftig vermieden werden könnten. Könnte man dieses Ergebnis mit einem Aufwand von nur 200 Mill. € erreichen, so ergäbe sich sogar eine Kosten-Nutzen-Relation von 1:4. Diese ökologische Maßnahme wäre damit auch ökonomisch sinnvoll. Fazit: Aus ökonomischer Sicht
beinhaltet
eine wohlfahrtsmaximale Lösung der Umweltprobleme nicht
die
Beseitigung aller Schäden und die Vermeidung aller Belastungen,
sondern
die Minimierung der Summe aus Umweltschadensbeseitigungskosten
und
Umweltschadenskosten.
In diesem Sinne erwartet die Bundesregierung (Umweltbericht 1971) einen ökologischen Beitrag der Wirtschaftswissenschaften dahingehend, dass sie
Die wissenschaftliche Disziplin Umweltökonomie definiert sich in diesem Sinne als Wirtschaftswissenschaft, die in ihren Theorien, Analysen und Kostenrechnungen ökologische Parameter einbezieht und politikberatende Funktion hat. Links: Pigou
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